Deine Anmeldung für den Karnevalszug war erfolgreich

Liebe Zugteilnehmende, bitte beachtet die folgenden informationen

(Stand 12/2024)

  1. Brauchtumsgutachten für Festwagen
    Neu ist, dass Festwagen, auf denen man mitfährt (nicht Bagagewagen), neben dem TÜV auch ein Brauchtumsgutachten benötigen.
    • Falls der Wagen neu gebaut wird, muss das Brauchtumsgutachten neu eingeholt werden.
    • Bei gemieteten Festwagen sprecht bitte euren Vermieter an, ob ein solches Gutachten vorliegt. In den meisten Fällen sollte dies vorhanden sein, da die Wagen sonst nicht mitfahren dürfen.
    • Bitte beachtet, dass kurz vor dem Karnevalszug eine Begutachtung erfolgen könnte und entsprechende Papiere vorgelegt werden müssen.
  2. TÜV-Bescheinigung für alle anderen Wagen
    • Wie in den Jahren zuvor ist eine TÜV-Bescheinigung erforderlich.
    • Diese muss vor dem Karnevalszug eingereicht werden, entweder per E-Mail an info@dorfgemeinschaft-fischenich.de oder per WhatsApp an Uwe.
  3. Zugaufstellung
    • Nutzt für die Zufahrt bitte ausschließlich die Vorgebirgsstraße und fahrt nicht entgegen der vorgesehenen Richtung.
  4. Konfetti-Verbot
    • Wir bitten um Verständnis, dass das Werfen von Konfetti jeglicher Art untersagt ist. Gebt diese Information bitte an alle Teilnehmenden weiter.
  5. Müllentsorgung während des Zuges
    • Die Kehrmaschine kommt am Rosenmontag.
    • Müllwagen stehen wie gewohnt an den bekannten Stellen: Auf der Landau/Sandkaulerweg sowie am Ende des Zuges.
    • Bitte werft während des Zuges keine Kartonagen oder anderen Müll auf die Straße, sondern nutzt die bereitgestellten Müllwagen.

Regelung zu den Wagenengeln:

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